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Wichtige Fakten zur Unterweisung Pflege

Unterweisung Pflege: Damit die Gesundheit an erster Stelle steht

Beschäftigten in Pflegeberufen liegt vor allem eines am Herzen: Die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Patienten. Der tägliche Kontakt mit kranken Menschen stellt dabei jedoch auch für das Pflegepersonal selbst ein großes Gesundheitsrisiko dar. Damit Pflegefachkräfte genau wissen, wo Gefahren im Arbeitsalltag lauern und wie sie sich dagegen schützen können, ist die Unterweisung Pflege eine wichtige Grundvoraussetzung im Arbeitsschutz.

Erfahren Sie hier die wichtigsten Fakten zur Mitarbeiterunterweisung in der Pflege. Außerdem stellen wir Ihnen mögliche Inhalte vor und erklären, warum Sie mit einer Online-Unterweisung auf der sicheren Seite sind.

Was Sie erwartet:

Wozu eine Arbeitsschutzunterweisung in der Pflege?

Bei Pflegefachkräften dreht sich in erster Linie alles um das Wohl der Patienten, jedoch sollten sie dabei nicht die eigene Gesundheit außer Acht lassen. Beschäftigte in der ambulanten und stationären Pflege, im Krankenhaus, in Arztpraxen oder in Altenheimen sind durch den engen Kontakt zu kranken oder pflegebedürftigen Menschen besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Die Einhaltung geltender Hygienevorschriften ist für sie daher unverzichtbar. Das Risiko, sich im Umgang mit Patienten anzustecken, ist aber nur eine von vielen Gefahrensituationen im Pflegealltag. Hinzu kommen bspw.:

  • Sturz- und Stolperfallen beim Kundenbesuch
  • Schweres Heben und Tragen z. B. beim Patiententransport
  • Hauterkrankungen als Folge von Hausarbeit oder Pflege
  • Infektionsgefahren durch Schnitt- und Stichverletzungen
  • psychische Belastungen durch die Konfrontation mit Leid und Tod von Patienten
  • Konfliktsituationen mit Patienten, emotionale Hilflosigkeit und Überforderung
  • Unfallgefahren im Straßenverkehr bei ambulanter Pflege
  • gesundheitliche Beschwerden durch Schichtarbeit
  • Langzeitschäden an Haut oder Atemwegen durch den Umgang mit Gefahrstoffen wie Reinigungs- und Desinfektionsmitteln

Damit es gar nicht erst so weit kommt, ist der ganzheitliche Arbeitsschutz in der Pflege wichtiger denn je. Der Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, seine Angestellten über mögliche Risiken im Berufsalltag aufzuklären und ihnen passende Schutzmaßnahmen an die Hand zu geben. Der beste Weg hierfür sind Mitarbeiterunterweisungen, mit denen auch Sie die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb gewährleisten können.

Die regelmäßige Unterweisung Pflege hat dabei mehrere Ziele (Auszug):

Sie vermeiden Arbeitsunfälle.

Sie sorgen für die Sicherheit von Beschäftigten und Patienten.

Sie garantieren, dass alle Beschäftigten zur Optimierung der Abläufe in der Pflegeeinrichtung beitragen.

Sie beugen Gesundheitsgefahren vor.

Sie ermöglichen eine gesunde und ergonomische Arbeitsgestaltung.

Sie fördern präventives Handeln, so dass es gar nicht erst zu Gefahrensituationen kommt.

Das Wichtigste zur Unterweisung Pflege auf einen Blick

Das Wichtigste zuerst: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt fest, dass Sie die Unterweisung Pflege mindestens einmal jährlich durchführen müssen. Tatsächlich ist die Arbeitsschutzunterweisung aber viel häufiger nötig. Eine Erstunterweisung steht bspw. immer an, bevor neue Mitarbeiter ihre Tätigkeit aufnehmen.

Hinzu kommen anlassbezogene Unterweisungen, wenn sich der Arbeitsplatz, die Arbeitsaufgabe sowie die Arbeitsmittel ändern oder sich ein Unfall ereignet hat. Eine jährliche Wiederholungsunterweisung ist daher in der Regel nicht ausreichend. Wann und wie oft Sie unterweisen sollten, erklären wir Ihnen in unserem Artikel zur allgemeinen Sicherheitsunterweisung.

Doch wie muss die Unterweisung Pflege eigentlich erfolgen? Häufig führt der Vorgesetzte oder eine fachkundige beauftragte Person die Schulung durch. Ob das in Form einer Präsenz- oder Online-Unterweisung geschieht, ist dabei Ihnen überlassen. In jedem Fall ist es aber wichtig, dass die Inhalte auf den jeweiligen Arbeitsbereich sowie die Erfahrung Ihrer Beschäftigten abgestimmt sind.

Unterweisung Pflege gegen Gefahrensituationen im Arbeitsalltag

Hinweis:
Vergessen Sie nicht, jede Unterweisung in der Pflege im Anschluss schriftlich zu dokumentieren. Vermerken Sie hierbei Teilnehmende, Thema, Datum und Zeitpunkt der Arbeitsschutzbelehrung.

Mögliche Inhalte für Unterweisungen in der Pflege

Oftmals herrscht in Pflegeeinrichtungen Unsicherheit darüber, was jährlich überhaupt unterwiesen werden muss. Um Themen für die Unterweisung Pflege zu erkennen, hilft konkret die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb. Stellen Sie dabei bspw. fest, dass Ihre Beschäftigten verstärkt Belastungen des Rückens ausgesetzt sind, dann sollte sich das Thema Rückengesundheit natürlich auch in Ihrer Unterweisung wiederfinden.

Grundsätzlich lassen sich drei Themengebiete für die Unterweisung Pflege ableiten. So müssen Sie Inhalte behandeln, die sich aus der Arbeit im Kontakt mit kranken Menschen ergeben. Dazu gehören z. B. Vorgaben zu Hygiene, Infektionsschutz oder der Schutzausrüstung.

Daneben sollten Sie auch den Umgang mit Arbeitsstoffen thematisieren. Hierfür sind u. a. der Umgang mit biologischen Stoffen, Gefahrstoffen oder zugehörigen Geräten wie z. B. Röntgenanlagen relevant. Der dritte Bereich betrifft allgemeine Unterweisungsthemen, die für alle Tätigkeiten gelten. Das sind bspw. Inhalte zum Brandschutz, zu Wegeunfällen oder zum Verhalten im Notfall. Nachfolgend haben wir Ihnen mögliche Themen noch einmal überblicksweise zusammengefasst:

  • Erste Hilfe
  • Brandschutz
  • Datenschutz
  • Nadelstichverletzungen
  • Hautschutz und -pflege
  • Hygiene und Prävention von Infektionen
  • Ergonomisches und rückengerechtes Arbeiten
  • Gewaltprävention in der Pflege
  • Psychische Belastungen
  • Umgang mit Arbeitsmitteln, -geräten und Schutzausrüstungen
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen nach Biostoffverordnung

Online-Unterweisung Pflege: Digital auf der sicheren Seite

Der Pflegeberuf stellt Sie bei der Planung von Unterweisungen in Präsenzform vor besondere Herausforderungen. Häufig müssen Sie unterschiedliche Dienstpläne, Schichtsysteme sowie Abwesenheitszeiten unter einen Hut bringen. Eine Unterrichtung Ihres gesamten Personals ist so nicht nur mit maximalem Organisationsaufwand verbunden, sondern wird auch schnell zur unüberwindbaren Hürde. Gleichzeitig können Sie vor Ort nicht immer auf die verschiedenen Vorkenntnisse Ihrer Beschäftigten eingehen.

Online-Unterweisung für den Arbeitsschutz in der Pflege

Eine wesentlich unkompliziertere Lösung für Ihre Unterweisung Pflege bieten digitale Schulungen. Damit kann jeder Ihrer Mitarbeiter individuell, von überall und zu jeder Zeit die anstehende Unterweisung durchführen. Die Bearbeitung der Lerninhalte ist dabei im eigenen Arbeitstempo möglich. Zugleich können Sie mit Hilfe integrierter Verständnistests prüfen, ob sich Ihre Angestellten ausreichend mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Ein automatischer Unterweisungsnachweis dokumentiert jede durchgeführte Schulung.

Voraussetzung für eine Online-Unterweisung ist nur, dass Ihre Pflegefachkräfte die Unterweisung per Smartphone, Tablet oder Rechner eigenständig bedienen können und die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Dann steht der deutlich flexibleren Planung, Durchführung sowie Dokumentation der Unterweisung Pflege nichts mehr im Wege.

Unsere simwizz-App erfüllt alle genannten Anforderungen und unterstützt Sie so optimal bei den regelmäßigen Mitarbeiterunterweisungen. Sie reduzieren dadurch nicht nur den Aufwand und die Kosten rund um die Schulungen, sondern sorgen auch dafür, dass Ihre Mitarbeiter gesund, sicher und motiviert ihrer Arbeit nachgehen können.

Unterweisung Pflege mit simwizz

simwizz ist für Kleinst- und Kleinunternehmen die einfachste Möglichkeit, Unterweisungsinhalte digital zu vermitteln und somit den gesetzlichen Unternehmerpflichten nachzukommen:

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Quellen:

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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