Mitarbeiterunterweisungen gehören laut Arbeitsschutzgesetz (§ 12) zu den grundlegenden Unternehmerpflichten. Bei Nicht-Einhaltung drohen hohe Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen.
Mitarbeiterunterweisungen gehören laut Arbeitsschutzgesetz (§ 12) zu den grundlegenden Unternehmerpflichten. Bei Nicht-Einhaltung drohen hohe Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen.
Unternehmer sind laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu Arbeitsschutz-Themen zu unterweisen.
Kommen Unternehmer ihrer Verpflichtung nicht nach, drohen erhöhte Beitragsforderungen der Berufsgenossenschaften, Bußgelder, Regressansprüche oder sogar strafrechtliche Verfolgungen.
Neue Beschäftigte müssen über die betrieblichen Abläufe sowie die Arbeitsschutzmaßnahmen informiert werden.
Die Ersteinweisung für neue Mitarbeiter muss noch vor Arbeitsbeginn erfolgen. Eine jährliche Unterweisung zum Jahresende ist nicht ausreichend.
Sicherheit geht vor, aber wird im Alltag oft vernachlässigt. Daher müssen alle Angestellten regelmäßig zu den Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb geschult werden.
Jährlich kommt es zu mehreren Tausend meldepflichtigen Arbeitsunfällen. Dabei ist die Unfallrate in klein- und mittelständischen Betrieben deutlich höher als in Großunternehmen.
Die durch Arbeitsunfälle bedingten Ausfallzeiten sind in kleinen Betrieben höher als in Großunternehmen und haben finanzielle Auswirkungen.
Jeder ausgefallene Arbeitstag kostet mehr als die regelmäßige Organisation und Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen.
höhere Leistungsfähigkeit und Motivation bei den Beschäftigten
weniger Gefährdungen und sinkende Unfallzahlen im Betrieb
rechtskonforme Erfüllung gesetzlicher Auflagen und Richtlinien
positive Wahrnehmung des Betriebes gegenüber Kunden und Behörden
In unserer kostenfreien Übersicht finden Sie die wesentlichen Informationen kompakt auf einer Seite.
simwizz ist ein Produkt der domeba distribution GmbH.
|