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Allgemeine Sicherheitsunterweisung

Allgemeine Sicherheitsunterweisung – Wann und wie oft durchführen?

Die allgemeine Sicherheitsunterweisung hat zum Ziel, alle Mitarbeiter über grundlegende Arbeitsschutz-Themen zu informieren. Sie bildet somit die Grundlage für die sichere Arbeitsplatzgestaltung. Häufig herrscht in Betrieben jedoch Unsicherheit darüber, wie oft und wann genau eine solche Sicherheitsunterweisung denn überhaupt stattfinden sollte. Unser Beitrag hilft Ihnen, alle relevanten Rahmenbedingungen zur allgemeinen Sicherheitsunterweisung und deren zeitlichen Planung im Blick zu behalten.

Was beinhaltet eine allgemeine Sicherheitsunterweisung?

Eine allgemeine Sicherheitsunterweisung umfasst Themen, die alle Arbeitsplätze und -tätigkeiten betreffen und somit für jeden Mitarbeiter gleichermaßen relevant sind. Ziel ist es dabei, alle Beschäftigten eines Unternehmens über mögliche Gefahrenquellen zu informieren, um Unfälle zu vermeiden. Falls es doch zu einem Vorfall kommen sollte, kennen die Angestellten notwendige Maßnahmen. Als mögliche Inhalte sind hierfür folgende Beispiele zu nennen:

  • Notfall-Einrichtungen: Wo befinden sich Feuerlöscher, Flucht- sowie Rettungswege? Lagepläne mit Rettungstreffpunkten und Sammelplätzen
  • Verhalten im Notfall: Wichtige Grundsätze, Notfallmeldung, Notruf-Aushänge
  • Brandschutzmaßnahmen und Verhalten im Brandfall: Allgemeine Regeln, Brandmelder, Umgang mit Feuerlöschern
  • Erste Hilfe: Einrichtungen und Vorgehen
  • Wichtige Symbole: Verbots- und Gebotszeichen, Warn-, Rettungs- sowie Brandschutzzeichen
  • Suchtmittel am Arbeitsplatz
  • Gesundheit im Arbeitsalltag: Ergonomie, Pausen, psychische Belastung

Natürlich sollte eine umfassende Sicherheitsunterweisung neben allgemeinen Themen auch spezifische Inhalte, die von der Arbeitstätigkeit abhängen, umfassen. Diese ergeben sich vor allem aus der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz sowie entsprechenden Betriebsanweisungen.

Eine arbeitsplatzbezogene Sicherheitsunterweisung muss dem Beschäftigten individuell vermitteln, wie er sich zu seiner eigenen Sicherheit in seinem Arbeitsbereich verhalten sollte. Hierbei ist es wichtig, dass die Sicherheitsunterweisung praxisbezogen und verständlich ist sowie auf den Erfahrungen des Angestellten aufbaut.

Zu arbeitsplatzbezogenen Themen zählen daher meist die persönliche Schutzausrüstung (PSA), der Umgang mit verwendeten Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen, Maschinen oder Geräten sowie Richtlinien zu Verkehrssicherheit, Lärm oder Arbeit mit Lasten.

Wann und wie oft müssen Sie Ihre Mitarbeiter unterweisen?

In vielen Unternehmen wird davon ausgegangen, dass eine pauschale Sicherheitsunterweisung pro Jahr ausreicht. Diese Fehlannahme kann nicht nur fatale Folgen für alle Angestellten haben, sondern verstößt auch gegen die gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers.

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss eine allgemeine Sicherheitsunterweisung zwar mindestens einmal jährlich erfolgen, gleichzeitig wird aber auch vorgegeben, dass Unterweisungen bedarfsweise regelmäßig zu wiederholen sind. Was genau das bedeutet, wird beim Blick in §12 ArbSchG deutlich:

"Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."

Hier zeigt sich, dass es eine Vielzahl an Anlässen gibt, die eine häufigere Durchführung der Sicherheitsunterweisung notwendig machen.

Sonderregelung für Jugendliche: Beachten Sie, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG) Sicherheitsunterweisungen für Jugendliche sogar mindestens halbjährlich vorsieht. Besonders wichtig ist dabei auch, dass sowohl die arbeitsplatzbezogene als auch die allgemeine Sicherheitsunterweisung erstmals vor Beginn der Beschäftigung erfolgen, um Jugendliche effektiv vor Gefahren zu schützen.

Was sind Anlässe für eine allgemeine Sicherheitsunterweisung?

Grundsätzlich lassen sich drei Kategorien feststellen, die vorgeben, wann die Durchführung einer Sicherheitsunterweisung erforderlich ist. Hierzu gehören Erstunterweisungen, regelmäßige sowie situationsabhängige Wiederholungsunterweisungen. Aus diesen Kategorien ergeben sich die folgenden Anlässe (Auszug):

Erstunterweisungen

  • Arbeitsbeginn neuer Arbeitnehmer
  • Wechsel des Arbeitsplatzes, der Tätigkeit oder des Arbeitsablaufs
  • Einführung von neuen Maschinen, Geräten, Stoffen, Technologien oder Verfahren

Anlassbezogene Wiederholungsunterweisungen

  • Eintritt eines Unfalls oder Beinahe-Unfalls
  • Berufskrankheiten
  • auffälliges sicherheitswidriges Verhalten oder Störungen im Arbeitsablauf
  • neue Ergebnisse zu besonderen Gefahren in der Gefährdungsbeurteilung
  • Änderungen rechtlicher Vorgaben zu Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
Allgemeine Sicherheitsunterweisung: Unfall

Regelmäßige Wiederholungsunterweisungen

  • mindestens jährliche oder halbjährliche Auffrischung der Themen
Sobald einer der hier aufgeführten Anlässe auf Ihr Unternehmen zutrifft, müssen Sie eine allgemeine Sicherheitsunterweisung durchführen. So können für Sie sowohl mehrere Erstunterweisungen als auch Unterweisungswiederholungen pro Jahr nötig werden.

Wichtig: Natürlich gelten die vorgeschriebenen Zeitintervalle einer Sicherheitsunterweisung immer auch für arbeitsplatzbezogene Sicherheitsunterweisungen. Es genügt nicht, nur allgemeine Inhalte aufzufrischen, da Gefahrenquellen von ganz unterschiedlichen Arbeitssituationen abhängen. Daher sollten Sie allgemeine sowie spezifische Themen der Sicherheitsunterweisung am besten zusammen durchführen.

Unser Tipp für Sie: Wenn Sie bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen auf eine digitale Lösung zurückgreifen, dann können betreffende Mitarbeiter Unterweisungen bei jedem Anlass problemlos zu einem flexiblen und für sie passenden Zeitpunkt durchführen. Das Problem einer aufwändigen, einmaligen Unterweisungsveranstaltung pro Jahr, die im Regelfall nicht ausreicht, können Sie so ressourcenschonend lösen.

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Quellen:

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (2018): Unterweisen im Betrieb – ein Leitfaden. Online verfügbar unter https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Medientypen/BGW%20Broschueren/BGW04-07-004_Unterweisen-im-Betrieb-ein-Leitfaden_Download.pdf?__blob=publicationFile (Zugriffsdatum: 28.05.2021).

Bundesministerium für Justiz und Vebraucherschutz (o. J.): Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG). Online verfügbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ (Zugriffsdatum: 28.05.2021).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

 

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