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Unterweisung Friseur

Unterweisung Friseur: Den Arbeitsschutz haargenau nehmen

In keiner Berufsgruppe treten Hauterkrankungen so häufig auf wie in der Friseurbranche. Der Schutz Ihrer Beschäftigten ist daher mehr als wichtig. Mit der Unterweisung Friseur sorgen Sie dafür, dass Ihre Angestellten Gefahrenstellen kennen und sich richtig schützen können.

Nachfolgend erklären wir Ihnen, warum die Mitarbeiterunterweisung auch im Friseursalon nicht zu unterschätzen ist. Lesen Sie außerdem, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und welche Inhalte Sie vermitteln sollten.

Was Sie erwartet:

Arbeitsschutz im Friseurhandwerk: Darum ist die Unterweisung Friseur wichtig

Die Aufgaben im Friseurgewerbe sind sehr vielfältig, was leider auch die Risikofaktoren für die Gesundheit erhöht. Vom Färben über das Shampoonieren bis hin zum Styling der Haare: Überall kommen chemische Substanzen zum Einsatz. Das betrifft in erster Linie kosmetische Produkte, die u. a. beim Tönen, Pflegen oder Dauerwellen der Haare aufgetragen oder aufgesprüht werden. Gefahrstoffe sind aber z. B. auch in Reinigungsmitteln enthalten.

Besonders kritisch ist jedoch der häufige Hautkontakt mit Wasser. Wenn die Hände jeden Tag länger als zwei Stunden feucht werden, ist die Rede von der sogenannten „Feuchtarbeit“. Diese kann im Zusammenspiel mit hautschädigenden Gefahrstoffen schnell zu Hauterkrankungen führen. Daneben sind aber ebenso berufsbedingte Atemwegserkrankungen keine Seltenheit.

Die folgenden Gefährdungen treten im Friseurberuf besonders häufig auf (Auszug):

  • Reizungen und Verätzungen durch Färbungs-, Tönungs- und Reinigungsmittel
  • Hauterkrankungen
  • Belastungen durch einseitige Körperhaltung
  • Gefährdungen beim Umgang mit Arbeitsmitteln wie Scheren, Rasiermessern oder elektrischen Geräten

Diese Risiken sollten Sie um jeden Preis minimieren. Umfassende Arbeitsschutzmaßnahmen bilden auch im Friseursalon den Grundbaustein hierfür. Aus diesem Grund sind Friseurmeister dazu verpflichtet, entsprechende Arbeitsschutzkonzepte im Betrieb umzusetzen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass jeder Mitarbeiter gesund und unbeschadet seiner Arbeit nachgehen kann.

In erster Linie können Sie den Gesundheitsschutz durch regelmäßige Mitarbeiterunterweisungen sicherstellen. Dabei informieren Sie Ihre Beschäftigten über die Gefährdungen am Arbeitsplatz, geben ihnen sichere Verhaltensregeln an die Hand und üben diese praktisch ein. Durch die betriebliche Unterweisung Friseur kennen Ihre Angestellten dann nicht nur Richtlinien, um Unfällen und Erkrankungen vorzubeugen, sondern fühlen sich auch in ihrer täglichen Arbeit sicherer.

Friseur Arbeitsschutz

Gesetzliche Vorgaben für die Unterweisung Friseur

Die Sicherheitsunterweisung ist längst nicht nur ein bloßes Anliegen des Arbeitgebers. Tatsächlich sind Unternehmer auch gesetzlich zu einer Unterweisung beim Friseur verpflichtet – ganz unabhängig davon, wie groß der Friseursalon ist. Friseure sollten dazu vor allem die folgenden Regelungen berücksichtigen, in denen die Unterweisungspflicht vorgeschrieben ist (Auszug):

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 12) – Gefährdungen am Arbeitsplatz und Schutzmaßnahmen
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 14) – Umgang mit gefährlichen Stoffen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 12) – Umgang mit Arbeitsmitteln, Geräten und Anlagen

Als Grundregelwerk dient dabei zunächst das Arbeitsschutzgesetz. Darüber hinaus sind wichtige Vorgaben aber bspw. auch in den Technische Regeln für Gefahrstoffe –Friseurhandwerk (TRGS 530) enthalten. Darin ist festgelegt, dass Sie Angestellte, die mit Gefahrstoffen arbeiten, anhand der Betriebsanweisung über Risiken und Schutzmaßnahmen unterweisen müssen. Auch Zeitpunkt und Häufigkeit der Unterweisung Friseur sind vorgeschrieben:

"Die Unterweisungen müssen vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen erfolgen."

Eine jährliche Unterweisung reicht in den meisten Fällen jedoch nicht aus. Auch wenn neue Gefahrstoffe oder unbekannte Arbeitsaufgaben hinzukommen oder sich im schlimmsten Fall ein Arbeitsunfall ereignet hat, wird es Zeit für eine Auffrischung der Unterweisungsinhalte.

Die mündliche Form ist dabei nicht zwingend notwendig. Ihre Mitarbeiter können die Unterweisung Friseur bspw. auch digital und somit zeitlich flexibel am Computer oder Smartphone vornehmen. Es ist dennoch empfehlenswert, Themen persönlich vor Ort zu erklären, die sich auf praktische Arbeitsaufgaben oder den Umgang mit Arbeitsmitteln beziehen.

In jedem Fall sollten Sie Termin und Inhalt der Unterweisung Friseur schriftlich festhalten und von allen Teilnehmenden unterschreiben lassen. Nur dann haben Sie einen verbindlichen Nachweis darüber, dass Sie Ihrer Unterweisungspflicht nachgekommen sind.  

Tipp zur Umsetzung: Unterweisung Friseur mit Hilfe der 4-Stufen-Methode

Vor allem für die praktische Unterweisung Friseur bietet sich die 4-Stufen-Methode an. In vier Arbeitsschritten erklären Sie zunächst die theoretischen Grundlagen und führen diese dann praktisch vor. Im Anschluss setzen Ihre Angestellten die Inhalte unter Ihrer Anleitung um und üben den Prozess abschließend selbstständig. Dabei gehen Sie wie folgt vor:

Stufe 1: Vorbereitung und theoretischer Hintergrund
Stufe 2: Demonstration und Erklärung
Stufe 3: Nachmachen und Anleiten der Teilnehmenden
Stufe 4: Übungsphase

Inhalte der Sicherheitsunterweisung beim Friseur

Eine einheitliche Vorlage für die Unterweisung Friseur gibt es aus gutem Grund nicht. Wie bereits erwähnt, ergeben sich die Inhalte nämlich stets individuell aus der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung in Ihrem Friseurgeschäft. Die Betriebsanweisung beinhaltet wichtige Schutzmaßnahmen sowie Verhaltensregeln für Ihre Beschäftigten und bildet gleichzeitig eine gute Grundlage für Ihre Sicherheitsunterweisung.

Bei der Analyse friseurtypischer Tätigkeiten zeigte sich, dass Sie innerhalb der Gefährdungsbeurteilung vor allem die Bereiche Haarwäsche und -pflege, Farbveränderungen, Styling, Dauerwellen sowie Nassreinigung berücksichtigen müssen. Diese Schwerpunkte sollten sich daher auch in Ihrer Unterweisung wiederfinden.

Zu den berufsspezifischen Sicherheitshinweisen gehören konkret folgende Inhalte (Auszug):

  • Umgang mit gefährlichen Stoffen und Chemikalien
  • Informationen zur Benutzung und Pflege der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), besonders die Verwendung von Schutzhandschuhen
  • Umgang mit Arbeitsmitteln, Geräten und Anlagen
  • Hautschutzpläne und Hygienevorschriften
  • Grundlagen des Kundenkontaktes
  • Hinweise zur Steharbeit
Friseur Sicherheitshinweis

Daneben sollten Sie auf neue oder geänderte Arbeitsmittel, Gefahrstoffe oder Arbeitsverfahren eingehen. Neben den Inhalten, die speziell auf den Arbeitsplatz abgestimmt sind, sind aber auch allgemeine Unterweisungsthemen ein notweniger Bestandteil. Entscheidend hierbei ist, dass Ihre Mitarbeiter wissen, wie sie sich im Notfall zu verhalten haben. Neben Brandschutzmaßnahmen sollten Sie daher Richtlinien für einen Brandfall oder Arbeitsunfall vermitteln. Verweisen Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls auf den Eintrag ins Verbandbuch. Schließlich gehören auch Gefahrenkennzeichnungen sowie Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege in Ihre Sicherheitsunterweisung Friseur.

Viele weitere Hinweise zu Inhalten und Gestaltung Ihrer Arbeitsschutzunterweisung Friseur haben wir Ihnen in unserem Artikel „15 Erfolgsfaktoren für Ihre Arbeitsschutzunterweisung“ zusammengefasst.

Alles Wichtige noch einmal im Überblick

Arbeitsschutz kommt im Friseurgewerbe häufig zu kurz oder wird gleich ganz vergessen. Dabei lauern hier vielfältige Gesundheitsrisiken, die leider sehr oft zu Hauterkrankungen aufgrund von Feuchtarbeit führen. Die Mitarbeiterunterweisung ist ein wichtiger Schritt, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Der Arbeitgeber ist daher auch in der Friseurbranche gesetzlich zur Unterweisung aller Angestellten verpflichtet. Um zeitlichen, personellen und organisatorischen Aufwand zu sparen, ist die Durchführung bspw. auch auf digitalem Wege möglich. Inhalte der Unterweisung Friseur reichen von Gefahrstoffen über die Schutzausrüstung bis hin zum Hautschutz. Arbeitsschutz beim Friseur sollte daher buchstäblich haargenau umgesetzt werden.

Übrigens können Ihre Beschäftigten die Unterweisung Friseur auch direkt am Smartphone vornehmen. Mit der simwizz-App suchen Sie die passende Unterweisung für Ihren Friseursalon aus und weisen sie Ihren Mitarbeitern zu. Ihre Angestellten wählen dann selbstständig einen für sie günstigen Zeitpunkt aus, um die Unterweisung in ihrem individuellen Lerntempo durchzugehen.

Unterweisung Friseur mit simwizz

simwizz ist für Kleinst- und Kleinunternehmen die einfachste Möglichkeit, Unterweisungsinhalte digital zu vermitteln und somit den gesetzlichen Unternehmerpflichten nachzukommen:

Mit simwizz sind Sie auf der sicheren Seite!

Quellen:

BAuA (2007): Technische Regeln für Gefahrstoffe. Friseurhandwerk. TRGS 530. Online verfügbar unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-530.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Abgerufen am 04.04.2022).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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