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Unterweisung Auszubildende

Unterweisung für Auszubildende: Diese Besonderheiten müssen Sie beachten

Wussten Sie, dass Auszubildende ein höheres Risiko für Arbeitsunfälle haben, als erfahrene Beschäftigte? Laut Unfallstatistik kommt es dabei besonders oft zu Prellungen, Quetschungen oder Schnitt-, Stich- und Schürfwunden. Den neuen Lebensabschnitt haben sich betroffene Berufsanfänger sicherlich anders vorgestellt. Immerhin gaben in einer forsa-Befragung 36 Prozent der Auszubildenden an, dass die Themen „Schutz vor Arbeitsunfällen“ und „Gesundheitsschutz bei der Arbeit“ in ihrer Ausbildung nicht ausreichend behandelt wurden (DGUV, 2021). Eine effektive Unterweisung für Auszubildende ist daher ganz besonders wichtig.

Nachfolgend erklären wir Ihnen, wann Sie Auszubildende unterweisen sollten, welche Inhalte hierbei relevant sind und welche Besonderheiten Sie beachten müssen.

Was Sie erwartet:

Warum ist die Unterweisung für Auszubildende besonders wichtig?

Der Blick auf die Unfallmeldungen macht deutlich, dass Auszubildende häufiger in Arbeitsunfälle verwickelt sind, als ältere Angestellte. Dabei ist die Anzahl meldepflichtiger und tödlicher Unfälle von Auszubildenden in der Altersgruppe von 20 bis 25 Jahren am höchsten. Doch warum kommt es überhaupt zu so vielen Vorfällen?

Zu den häufigsten Unfallursachen gehören die mangelnde Berufserfahrung und die fehlerhafte Einschätzung von Gefahren am Arbeitsplatz. So nehmen Auszubildende Risiken oft anders wahr oder beachten sie weniger. Darüber hinaus beginnen Azubis ihre Arbeit auch in einer neuen Umgebung, in der sie sich zunächst orientieren müssen. Kenntnisse über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen müssen erst noch erworben werden.

Ein weiterer Faktor ist ebenso das erhöhte Risikoverhalten junger Menschen. Gründe liegen aber nicht immer nur bei den Berufseinsteigern selbst. Auch eine mangelhafte oder sogar fehlende Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb setzt Auszubildende unnötigen Gefahren aus. Es liegt daher auf der Hand, dass Sie Arbeitsunfällen in jedem Fall vorbeugen müssen, um langfristige Schädigungen auszuschließen.

Verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter ist laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der Arbeitgeber. Eine Sicherheitsunterweisung ist demnach für jedes Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben.

Unterweisung Auszubildende

Besonders Berufsanfänger müssen dabei umfangreich vor Gefahrenquellen im Arbeitsalltag geschützt werden – gerade weil die meisten Risiken noch neu für sie sind. Unterstützung hierbei erhält der Arbeitgeber auch von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa). Erhalten Auszubildende keine Unterweisung, verstößt der Unternehmer somit gegen seine Pflicht.

Wie oft müssen Sie Auszubildende unterweisen?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, zwischen Auszubildenden unter und über 18 Jahren zu unterscheiden. Der Grund hierfür ist, dass für minderjährige Auszubildende das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) greift. Es gilt für Arbeitnehmer von 15 bis 18 Jahren. Auch hier ist die Unterweisungspflicht des Arbeitgebers in §29 vorgeschrieben. Demnach müssen Sie Jugendliche vor Beginn der Ausbildung sowie bei Änderungen der Arbeitsbedingungen über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz unterweisen. Eine Arbeitsschutzunterweisung ist auch dann nötig, wenn Auszubildende gefährliche Maschinen zum ersten Mal bedienen oder erstmalig mit gesundheitsgefährdenden Stoffen arbeiten.

In vielen Unternehmen herrscht jedoch Unsicherheit darüber, wie oft eine Unterweisung für Azubis erforderlich ist. Die Faustregel hierbei lautet: Jugendliche Auszubildende müssen Sie grundsätzlich halbjährlich unterweisen. Daneben sollten Sie die Unterweisungen regelmäßig wiederholen. In der Praxis stehen Schulungen daher meist viel häufiger an, denn mit jedem Tätigkeitswechsel innerhalb des Betriebes ändern sich auch die Arbeitsbedingungen.

Anders sieht es dagegen für Auszubildende aus, die älter als 18 Jahre sind. Für sie gilt weder das Jugendarbeitsschutzgesetz noch die Vorgabe der halbjährlichen Unterweisung. Die Unterweisungspflicht für volljährige Auszubildende ergibt sich stattdessen aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) sowie weiteren Gesetzen. Die Unterweisung muss dabei mindestens einmal pro Jahr erfolgen.

Unser Tipp für Sie:
Wir empfehlen Ihnen, den Halbjahres-Rhythmus der Sicherheitsunterweisung nicht nur auf jugendliche Auszubildende zu beschränken. Alle Azubis sind schließlich noch Neulinge im Unternehmen und sollten regelmäßig für Unfall- und Gesundheitsrisiken sensibilisiert werden.

Sonderfall: Erstunterweisung für Auszubildende

Ein Spezialfall ist die Erstunterweisung für Auszubildende. Das bedeutet, dass Sie Lehrlinge erstmalig unterweisen müssen, noch bevor sie die Tätigkeit aufnehmen. Hier erfahren Auszubildende grundlegende Präventionsmaßnahmen, um sich an ihren Arbeitsplätzen sicher zu verhalten. Eine umfassende Erstunterweisung ist für auszubildende Arbeitnehmer ganz besonders bedeutsam – schließlich bildet sie das Fundament des Arbeitsschutzes.

Die Erstunterweisung für Auszubildende ist unbedingt zu Beginn der Ausbildung erforderlich. Aber auch danach kann sie noch zum Einsatz kommen – und zwar immer dann, wenn Auszubildende auf neue Gefahrensituationen treffen. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn sich die Arbeitstätigkeit oder der Arbeitsplatz verändern oder unbekannte Maschinen hinzukommen. Erstunterweisungen sind somit von Wiederholungsunterweisungen zu unterscheiden. Alles Wissenswerte haben wir für Sie in unserem Artikel zur Erstunterweisung für neue Mitarbeiter zusammengefasst.

Was gehört in die Unterweisung für Auszubildende?

Um es gleich vorweg zu sagen: Überschütten Sie Ihre Auszubildenden nicht mit einer Flut an Informationen. Natürlich gibt es viel zu lernen, aber versuchen Sie vor allem die Erstunterweisung für Auszubildende auf die wichtigsten Grundlagen zu begrenzen. Besonders empfehlenswert für Erstunterweisungen ist ein gemeinsamer Betriebsrundgang, bei dem Sie wichtige Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher und Verbandskasten zeigen. Neben der Aufklärung über betriebliche Besonderheiten können Sie hier bspw. auch die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) aushändigen.

Weiterhin bietet es sich an, die Unterweisung in einen allgemeinen sowie einen arbeitsspezifischen Teil zu gliedern. Im Rahmen der allgemeinen Arbeitsschutzunterweisung ist es wichtig, zunächst die Ansprechpartner der Auszubildenden zu klären. Stellen Sie gegebenenfalls auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte oder Ersthelfer vor. Ebenfalls hilfreich sind Informationen zur maximalen Arbeitszeit und den Pausenzeiten.

Weitere allgemeine Themen für die Unterweisung von Auszubildenden sind u. a. (Auszug):

  • Maßnahmen zum Brandschutz
  • Fluchtwege sowie Verhalten im Notfall
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen und Vorgehen bei Verletzungen
  • Verbandbucheinträge
  • betriebsrelevante (Sicherheits-)Kennzeichnungen und Signale

Bei der arbeitsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung geht es um die konkreten Gefahrenstellen im Unternehmen. Erklären Sie Ihren Auszubildenden, welche Verletzungsgefahren bestehen und welche Schutzmaßnahmen hierfür nötig sind. Weisen Sie im Rahmen dessen auch auf Betriebsanweisungen und Bedienungsanleitungen hin. Weitere Themen sind der Umgang mit den eingesetzten Maschinen und Arbeitsmitteln sowie die Meldung über Geräteschäden. Andere spezifische Inhalte Ihrer Sicherheitsunterweisung ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Denkbar sind bspw. die Verwendung von Gefahrstoffen oder Informationen zum Infektions- und Datenschutz.

Besonderheiten bei der Unterweisung von Auszubildenen

Bei der Unterweisung von Auszubildenden gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Zunächst gilt aber auch hier: Dokumentieren Sie die Arbeitsschutzbelehrung auf jeden Fall. Wir empfehlen Ihnen außerdem, die Erstunterweisung für Auszubildende auf ca. 20 Minuten einzugrenzen. Teilen Sie große Themenbereiche dabei lieber in kleine Unterweisungsetappen auf. Um für ausreichend Aufmerksamkeit und Motivation der jungen Teilnehmer zu sorgen, sollten Sie die Unterweisung zudem sehr abwechslungsreich gestalten.

Vermeiden Sie unbedingt einseitige Vorträge. Viel besser ist es, Ihre Auszubildenden mit Fragen in die Unterweisung einzubeziehen. So erkennen Sie nicht nur den Wissensstand der Berufseinsteiger, sondern tragen auch dazu bei, dass sich die Inhalte des Gesprächs besser einprägen können. Versuchen Sie außerdem, praktische Bezüge zur Arbeitsumgebung Ihrer Auszubildenden herzustellen. Optimal wäre es natürlich, wenn Ihre Lehrlinge einige Inhalte direkt an den Geräten trainieren und so erworbenes Wissen praktisch anwenden.

Für Auszubildende ist es besonders wichtig, dass Sie einen festen Ansprechpartner festlegen, an den sie sich bei Fragen zu Unterweisungsinhalten oder Sicherheitsvorkehrungen wenden können. Eine Grundvoraussetzung, die dabei häufig vergessen wird: Ausbilder müssen gleichzeitig immer auch Vorbilder für sicheres Arbeiten sein.

Vor allem bei jungen Angestellten ist es empfehlenswert, auf aktive sowie interaktive Unterweisungsmethoden zu setzen. Eine forsa-Umfrage aus dem Jahr 2021 zeigt: Mehr als die Hälfte der befragten Jugendlichen erwartet die Verwendung von digitalen Medien und Videoclips bei der Sicherheitsunterweisung. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, eignet sich der Einsatz einer Unterweisungssoftware, die am Computer oder per App durchgeführt wird. Auszubildende können die Inhalte dann zeitlich flexibel und im eigenen Lerntempo bearbeiten. Besonders für Wiederholungsunterweisungen sind digitale Lösungen wie simwizz ideal.

Alles Wichtige noch einmal im Überblick

Eine effektive Unterweisung ist für Auszubildende unerlässlich – vor allem, da Berufseinsteiger einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind. Spezielle Gesetze für Jugendliche schreiben dazu die Sicherheitsunterweisung mindestens einmal pro Halbjahr vor. In einem Betriebsrundgang lassen sich allgemeine Arbeitsschutzgrundlagen im Rahmen der Erstunterweisung gut vermitteln. Aber auch arbeitsplatzspezifische Risiken müssen Sie berücksichtigen. Beziehen Sie Auszubildende aktiv in die Unterweisung ein und verwenden Sie abwechslungsreiche und digitale Medien.

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Quellen:

Arbeitskammer des Saarlandes (2020): Arbeitsschutz in der Berufsausbildung. Online verfügbar unter https://www.arbeitskammer.de/fileadmin/user_upload/—————AK_Download_Datenbank————-/AK-Themenportale/Landesprojekt_BetriebsMonitor_Gute_Arbeit/Kachel_Arbeits-_und_Gesundheitsschutz/Sicherheit_und_Gesundheitsschutz_fuer_Azubis_0820.pdf (Abgerufen am 24.02.2022).

BGHW (2022): Mehr wissen, besser schützen. Online verfügbar unter https://www.bghw.de/e-magazin/mehr-wissen-besser-schuetzen (Abgerufen am 24.02.2022).

DGUV (2021): forsa. Unfallschutz. Tabellenband. Online verfügbar unter https://www.dguv.de/medien/inhalt/mediencenter/pm/pressearchiv/2021/4_quartal/umfrage_tabellen_forsa.pdf (Abgerufen am 25.02.2022).

 

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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