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Online Unterweisung Titel

Online-Unterweisung: Rechtssichere Alternative für Ihr Unternehmen?

Lehrgespräche und Vorträge sind längst nicht mehr die einzigen Möglichkeiten, wenn die Frage nach der nächsten Unterweisung im Betrieb aufkommt. Vor allem im Zuge der Digitalisierung der Arbeitswelt gewinnt die Online-Unterweisung zunehmend an Bedeutung. Doch wie rechtssicher ist der Einsatz digitaler Schulungen? Nachfolgend beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen hierzu.

Was Sie erwartet:

Was sind die Vorteile einer Online-Unterweisung?

Die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter ist in jedem Fall Grundvoraussetzung für ein sicheres Arbeitsumfeld. Denn durch die Sicherheitsunterweisung kennen alle Mitarbeiter ihre Pflichten rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei verschiedenen Arbeitsaufgaben. Sie erfahren wichtige Präventions- und Schutzmaßnahmen und können sich sicher und gesundheitsgerecht verhalten.

Bei der Unterweisungsmethode haben Sie die Wahl: Neben Vorträgen oder Diskussionsrunden ist auch der Einsatz einer Online-Unterweisung möglich. Der große Vorteil hierbei: Die Organisation und Dokumentation erfolgt komplett digital und ist zu großen Teilen automatisiert, was Arbeitgeber und Führungskräfte deutlich entlastet. Der Aufwand ist bei elektronischen Wissensvermittlungen nicht nur wesentlich geringer, sondern auch kalkulierbarer.

Die Sicherheitsunterweisung Online ist dabei orts- und zeitunabhängig sowie individuell steuerbar. So können Ihre Mitarbeiter die Schulungen in ihrem individuellen Lerntempo und zu einem für sie günstigen Zeitpunkt durchgehen. Daraus ergibt sich vor allem die sinnvolle Ausnutzung von zeitlichen Ressourcen.

Übrigens verfügen Online-Unterweisungen in der Regel über einen integrierten Verständnistest, so dass Sie sicherstellen können, dass Ihre Beschäftigten die Inhalte verinnerlicht haben. Ebenso erhalten Sie automatisch einen Nachweis über die Teilnahme aller Mitarbeiter und können die bearbeiteten Themen formal nachprüfen.

Digitale Sicherheitsunterweisungen eignen sich übrigens besonders zur Vorbereitung, Unterstützung und Vertiefung von Wissen und kommen daher häufig für Wiederholungsunterweisungen zum Einsatz. Weitere Gründe, aus denen eine Sicherheitsunterweisung Online sinnvoll ist, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Online unterweisen – Warum eigentlich?

Unser Tipp:
Je aktiver Sie Ihre Angestellten in eine Unterweisung einbeziehen, umso größer ist der Lernerfolg. Passende Elemente wie Testfragen oder Zuordnungsaufgaben in der Online-Unterweisung erleichtern diesen Prozess. .

Rechtssicherheit und Online-Unterweisung: Wie passt das zusammen?

Aufgrund der genannten Vorteile ist die Sicherheitsunterweisung Online in vielen Betrieben das Mittel der Wahl. Häufig taucht hier aber die Frage nach der Rechtssicherheit der Unterweisungsmethode auf. Werfen wir einen Blick auf die konkreten Rechtsvorgaben, um Klarheit zu schaffen:

Zunächst sind Mitarbeiterunterweisungen bspw. durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gesetzlich vorgegeben. Daher muss natürlich auch die Online-Unterweisung den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Hierbei bestehen zwei wichtige Auffassungen:

§ 12 des Arbeitsschutzgesetzes gibt lediglich vor, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zur Arbeitssicherheit „ausreichend und angemessen“ unterweisen müssen. Wie genau sie dies tun, ist hier nicht festgelegt. Demnach ist eine Online-Unterweisung genauso zulässig, wie eine Präsenzschulung.

Jedoch konkretisiert die DGUV Regel 100-001 mit den Grundsätzen der Prävention diese Vorgaben noch. In Abschnitt 2.3.1. heißt es hierzu: 

„Grundsätzlich sind persönliche Unterweisungen durchzuführen; als Hilfsmittel sind elektronische Medien einsetzbar. Bei Unterweisungen mit Hilfe elektronischer Medien ist allerdings darauf zu achten, dass
  • diese Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden,
  • eine Verständnisprüfung stattfindet und ein Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden jederzeit möglich ist.“

Die Rechtssicherheit von Sicherheitsunterweisungen im Online-Format ist somit nicht pauschal mit Ja zu beantworten. Hier kommt es natürlich darauf an, wie Sie die Schulung gestalten. So sollte diese unbedingt auf die Arbeitstätigkeit und den Arbeitsplatz abgestimmt sein. Eine rein allgemeingültige Online-Unterweisung entspricht nicht der geforderten betrieblichen Konkretisierung und ist mit anderen Mitteln und Wegen zu ergänzen.

Um gesetzeskonform online zu unterweisen, müssen Sie auch die Ergebnisse aus der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Schließlich bildet diese die Grundlage sämtlicher Unterweisungsmaßnahmen und gibt konkrete Schutzmaßnahmen für Ihre Angestellten vor. Die Kenntnisse und Verhaltensregeln hierzu gilt es in der Online-Unterweisung zu vermitteln.

Online Unterweisung Mobile

Ausnahmen: Wo reicht die Sicherheitsunterweisung Online nicht aus?

Ausnahmen bestätigen die Regel – das gilt auch für den Arbeitsschutz. Einige Gesetzesvorgaben schränken die Verwendung einer Online-Unterweisung in Sonderfällen ein. Hierzu gehört zunächst der Verweis auf eine mündliche Unterweisung. So fordert die Gefahrstoffverordnung:

 „Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden.“ (§ 14, Abs. 2 GefStoffV)

In bestimmten Fällen darf die Arbeitsschutzbelehrung nur vor Ort vermittelt werden. Bspw. geben die Technischen Regeln für Arbeitsstätten in der ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ konkret vor, dass Sie Unterweisungen zum Thema „Zugänge zu nicht durchtrittsicheren Dächern“ ausschließlich vor Ort durchführen müssen.

Gleiches gilt für Unterweisungen, die nur mit Übung zulässig sind. Das betrifft zum Beispiel Belehrungen zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Laut § 31 der DGUV Vorschrift 1 für PSA zum Schutz vor tödlichen Gefahren oder bleibenden Gesundheitsschäden sind Übungen als praktisches Training zu verstehen und zwingend nötig. Die Online-Unterweisung bietet hierbei eine gute Ergänzung, indem sie die theoretischen Grundlagen vermittelt.

Wie gestalten Sie Ihre Online-Unterweisungen rechtssicher?

Zunächst ein einfacher Grundsatz bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsschutzunterweisung: Die digitale Lösung ist nur dann rechtssicher, wenn sie den gleichen Ansprüchen genügt, wie eine Präsenzunterweisung. In Abschnitt 8 der DGUV Information 211-005 „Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln“ sind einzelne Kriterien aufgelistet, denen Ihre Online-Unterweisung entsprechen sollte. Ist dies der Fall, dann können Sie Ihre digitalen Schulungen problemlos einsetzen.

„Um zu prüfen, ob und inwieweit diese Unterweisungen akzeptabel sind, können die folgenden Kriterien helfen:

  • Die Inhalte müssen arbeitsplatzspezifisch aufbereitet sein.
  • Es erfolgt eine Verständnisprüfung.
  • Ein Gespräch zwischen den Mitarbeitern und den Führungskräften muss darüber hinaus jederzeit möglich sein.
  • Sicherstellung einer rechtssicheren Dokumentationsmöglichkeit.“

Zu den wichtigsten Rahmenbedingungen zählt natürlich, dass die eingesetzten Online-Module zu dem jeweiligen Lernziel und Thema passen sollten. Daneben müssen Sie allgemeine Online-Unterweisungsvorlagen konkret auf die betrieblichen Gegebenheiten abstimmen oder durch andere Methoden ergänzen. Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei Ihr Anhaltspunkt.

Außerdem sollten Ihre Mitarbeiter in der Lage sein, mit der Sicherheitsunterweisung Online selbstständig umzugehen. Sie sind daher zur Bedienung entsprechend zu schulen. Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen auch, die individuellen Lernvoraussetzungen jedes Teilnehmenden zu beachten.

Online Unterweisung Gruppe

Die Unterweisungsthemen müssen methodisch und didaktisch daran angepasst sein. Wie bereits erwähnt, sollte zudem die Möglichkeit eines persönlichen Gespräches bei Verständnisfragen jederzeit gegeben sein.

Um zu überprüfen, ob Ihre eingesetzte Online-Unterweisung rechtssicher gestaltet ist, können Sie sich an folgenden Punkten orientieren (Auszug):

  • Die detaillierte Dokumentation jeder Unterweisung findet nach deren Bearbeitung statt. In der Regel passiert dies automatisch.
  • Sie überprüfen den Lernerfolg durch die Online-Unterweisung in Ihrem Betrieb regelmäßig.
  • Sie können nachweisen, dass die Sicherheitsunterweisung Online den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen verbessert.

Auf einen Blick: Drei wichtige Prinzipien für Ihre Sicherheitsunterweisung Online

  1. Spezifität: Bereiten Sie die Unterweisungsinhalte bezogen auf den konkreten Arbeitsplatz auf.
  2. Kontrolle: Prüfen Sie das Verständnis mit Hilfe eines kurzen Tests.
  3. Kommunikation: Ermöglichen Sie persönliche Gespräche zwischen Ihren Mitarbeitern und Ansprechpartnern auch außerhalb der Online-Unterweisung.

Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, sind Sie gut für eine rechtssichere Verwendung von elektronischen Unterweisungen gerüstet.

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen, auf eine Kombination aus Präsenz- und Online-Unterweisung zu setzen. In der Regel erfüllt die digitale Sicherheitsunterweisung die meisten Anforderungen. In Sonderfällen lässt sie sich durch Einweisungen oder Erläuterungen vor Ort optimal ergänzen. Sie wägen dabei ab, welches Verhältnis des sogenannten Hybrid-Learnings für Ihre Angestellten, Ihre Themen sowie Ihre Arbeitsaufgaben passend ist. Die Mischform aus Sicherheitsunterweisung Online und Präsenzschulung garantiert so einen rechtssicheren, nachhaltigen und effizienten Lernprozess.

Übrigens: Mit unserer simwizz-App haben Sie eine unkomplizierte Lösung für Klein- und Kleinstunternehmen in allen Branchen. Wichtige Kriterien eines rechtssicheren Systems wie Verständnistests oder Dokumentationsnachweis sind hierbei natürlich integriert.

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Mit simwizz sind Sie auf der sicheren Seite!

Quellen:

BG RCI (2020): „E-Learning“ – modernes und rechtssicheres Werkzeug für die betriebliche Unterweisung!? Online verfügbar unter https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Banner_und_Artikelbilder/Presse_und_Medien/Publikationen/BG_RCI_Magazin/E-Learning_in_der_Unterweisung.pdf (Abgerufen am 03.06.2022).

DGUV (2012): DGUV Information 211-005. Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Online verfügbar unter https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/292/unterweisung-bestandteil-des-betrieblichen-arbeitsschutzes (Abgerufen am 03.06.2022).

DGUV (2014): DGUV Regel 100-001. Grundsätze der Prävention. Online verfügbar unter https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2942 (Abgerufen am 03.06.2022).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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