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online unterweisen mit Smartphone

Online unterweisen – Warum eigentlich?

Online unterweisen hat sich in vielen Kleinst und Kleinunternehmen als sinnvolle Alternative zu den klassischen Präsenzveranstaltungen erwiesen. In unserem Beitrag wollen wir einige Vorteile einer Online-Unterweisung erläutern.

Muss ich wirklich unterweisen?

Die Antwort auf diese Frage können wir sofort beantworten: Ja, unbedingt!

Unternehmen sind laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu verpflichtet, die Angestellten vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz zu schützen. Es gehört zur unternehmerischen Fürsorgepflicht eines jeden Unternehmers, Gefährdungen zu identifizieren, Unterweisungen durchzuführen und somit alle Mitarbeiter über potentielle Gefährdungen zu unterweisen (§ 12 ArbSchG). Dabei unterscheidet das Arbeitsschutzgesetz nicht zwischen großen und kleinen Unternehmen. Arbeitsschutz betrifft alle, auch Kleinst- und Kleinunternehmen.

Für die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verantwortlich (§ 13 ArbSchG). Wer seine unternehmerische Fürsorgepflicht fahrlässig oder vorsätzlich verletzt und den Arbeitsschutz ignoriert, handelt ordnungswidrig (§ 25 ArbSchG). Etwaige Vergehen können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro und sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Unterwiesen werden muss jede/r Beschäftigte im Unternehmen. Unterweisungen müssen immer dann durchgeführt werden, wenn etwas "neu" ist.

So müssen Mitarbeiter/innen bei einer Neueinstellung, bei einem Arbeitsplatzwechsel, bei der Anschaffung neuer Arbeitsmittel (sofern diese es erfordern) oder der Einführung neuer Standards im Unternehmen unterwiesen werden.

Zusätzlich müssen situationsbedingte Unterweisungen durchgeführt werden. So können neue Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung, aktuelle Informationen zu gesundheitsförderlichem Verhalten, Hinweise von Mitarbeitern zu potentiellen Gefährdungen, Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen oder eintretende Arbeitsunfälle notwendige Unterweisungen veranlassen.

Da gelernte Inhalte oft vergessen werden oder im richtigen Moment nicht abgerufen werden können ist es ratsam, Schulungsinhalte in bestimmten Zeitabständen zu wiederholen. Laut §4 der DGUV Vorschrift 1 müssen die Unterweisungen mindestens einmal jährlich erfolgen. Bei Jugendlichen sollten diese sogar alle sechs Monate stattfinden.

Halten wir fest: Unterweisungen sind notwendig, weil vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Es reicht auch nicht aus, einmal pro Jahr eine „Massenunterweisung“ vor der Betriebsfeier durchzuführen. Jeder Unternehmer muss sich der Verantwortung bewusst sein, die er für sich und seine Beschäftigten trägt.

Arbeitsschutz geht alle an!

In erster Linie sollen Unterweisungen dem Schutz vor berufsbedingten Gefahren, der stetigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Optimierung der Arbeitsorganisation sowie der Förderung von Gesundheit dienen. Ziel ist es, dass die Beschäftigten wissen, wie sie sich am Arbeitsplatz richtig verhalten. Entscheidend ist dabei jedoch auch, ob die theoretischen Inhalte im Alltag tatsächlich angewendet werden.

Deutschlandweit kam es im Jahr 2019 zu fast 900.000 meldepflichtigen Arbeitsunfällen. Zwar sinkt die Zahl der Unfälle im Vergleich zu den Vorjahren, jedoch wird bei genauerer Untersuchung ersichtlich, dass besonders in Kleinst- und Kleinbetrieben noch hoher Nachholbedarf zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz besteht.

So ist der relative Anteil an meldepflichtigen Arbeitsunfällen in Kleinst- und Kleinbetrieben höher als bei großen Unternehmen. Kleinst- und Kleinunternehmen machen übrigens rund 97 Prozent aller Unternehmen deutschlandweit aus. Knapp 40 Prozent aller berufstätigen Deutschen sind in diesen Unternehmen beschäftigt (Statistisches Bundesamt).

Online unterweisen: Arbeitsunfall

Diese Zahlen verdeutlichen die enorme Wirtschaftskraft von Kleinst- und Kleinbetrieben. Grund genug, um hier den Arbeits- und Gesundheitsschutz stärker in den Fokus zu rücken.

Warum auch Klein- und Kleinstunternehmen unterweisen sollten

Das Einhalten dieser gesetzlichen Fürsorgepflicht stellt besonders Kleinst- und Kleinbetriebe vor eine große Herausforderung. Anders als in Großbetrieben, verfügen Kleinst- und Kleinunternehmen nur über geringe personelle und finanzielle Ressourcen. Hinzu kommt, dass neben dem Alltagsgeschäft sowie der Mitarbeiterführung und weiteren Managementfunktionen dem Thema Arbeitsschutz oft leider eine untergeordnete Rolle spielt.

Kleinst- und Kleinunternehmen handeln in dieser Thematik häufig reaktiv. Arbeitsschutz-Maßnahmen werden erst dann relevant, wenn es zu einem Unfall kommt – sprich, wenn es leider schon zu spät ist.

Problematisch ist auch, wenn es nur einmal im Jahr zu einer Standard-Unterweisung durch eine externe Sicherheitsfachkraft kommt. So müssen neue Beschäftigte beispielsweise vor Beginn ihrer Tätigkeit unterwiesen werden. Auch die Unterweisung kurz vor der Betriebsfeier mit anschließender Unterschriftenliste ist wenig nachhaltig. Arbeitgeber sind gut beraten, wenn sie sich Zeit für den Arbeits- und Gesundheitsschutz nehmen – denn gesunde Mitarbeiter bedeuten ein gesundes und erfolgreiches Unternehmen.

Durch einen organisierten Arbeitsschutz lässt sich nicht nur das Gefahrenpotential in Betrieben minimieren. Auch wirtschaftlich betrachtet, macht sich eine Investition in den Arbeitsschutz für Kleinst- und Kleinbetriebe bezahlt. Durch die Eindämmung arbeitsbedingter Erkrankungen und Arbeitsunfälle lassen sich die Fehlzeiten der Mitarbeiter reduzieren.

Eine einfache Rechnung: Ein Kleinbetrieb, der auch nur einen einzigen produktiven Arbeitstag durch geringere Ausfallzeiten seiner Mitarbeiter im Jahr gewinnt, spart dabei mehr, als die Regelbetreuung im Jahr kostet. Schließlich ist der Ersatz von Arbeitskräften schwieriger zu bewerkstelligen als in großen Unternehmen – was aufgrund der geringen Personaldecke in Kleinst- und Kleinunternehmen kritisch ist.

Wie aber können regelmäßige Unterweisungen durchgeführt werden, ohne regelmäßig auf externe Fachkräfte zurückgreifen zu müssen? Die Antwort ist einfach: Online unterweisen!

Online unterweisen – Wie und warum?

In welcher Form Beschäftigte unterwiesen werden müssen, schreibt das Arbeitsschutzgesetz nicht vor. Das eröffnet die Möglichkeit, sinnvolle Alternativen zu den klassischen Präsenzunterweisungen auszuprobieren. Die meisten Arbeitsschutzthemen lassen sich auch online unterweisen – rechtskonform und gleichzeitig nachhaltig.

Die Online-Unterweisung funktioniert ganz einfach per Smartphone, Tablet oder Betriebsrechner. Arbeitgeber profitieren dabei von vielen Vorteilen, ob zeitliche und finanzielle Einsparungen oder schlichtweg sichere Betriebsabläufe.

Geringer Organisationsaufwand

Präsenzunterweisungen bedeuten Aufwand: die Wahl des richtigen Schulungsraums, die Terminabstimmung mit den einzelnen Teilnehmern und der Sicherheitsfachkraft oder die Festlegung eines Wiederholungstermins. Durch den Einsatz von Online-Unterweisungen haben die Beschäftigten, Ort und Zeitpunkt der Unterweisung selber zu bestimmen – je nachdem wie es in den Betriebsalltag passt. Eine zentrale Unterweisungsplattform bedeutet Struktur, Übersicht und Kontrolle – und entlastet damit sämtliche Personen im Unternehmen.

Nachhaltiger Lernerfolg

Online unterweisen bedeutet auch, dass die umfangreichen Lerninhalte je nach Wunsch in kleine Einheiten geteilt werden können. Aus einem großen Foliensatz werden mehrere kleine Einheiten. Das ist deutlich einprägsamer. Die Beschäftigten können die Inhalte nach eigenem Lerntempo verinnerlichen. Da gelernte Inhalte oftmals vergessen werden, bietet es sich an, Unterweisungen automatisch und häufig frequentierter stattfinden zu lassen. Die regelmäßigen Wiederholungen helfen dabei, sich über die Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb bewusst zu werden.

Hilfreiche Verständniskontrollen

Vorgesetzte, die ihre Beschäftigten online unterweisen, können bei Bedarf Verständniskontrollen einsetzen. Das bietet zum einen die Möglichkeit, den Wissensstand der Beschäftigten zu erfragen. Zum anderen werden nach jeder Unterweisung die wesentlichen Schwerpunkte nochmals wiederholt – was sich ebenfalls positiv auf den Lernerfolg auswirkt.

Lückenlose Dokumentation

Alle erfolgreich absolvierten Unterweisungen werden automatisch und rechtskonform dokumentiert. Somit kann jederzeit belegt werden, welcher Mitarbeiter welche Unterweisung erhalten und verstanden hat. Auch die Inhalte der Unterweisungen sind lückenlos zu belegen. Alle Vorgänge werden zentral in einem System dargestellt, sodass keine Informationen verloren gehen.

Am Markt gibt es heutzutage zahlreiche Dienstleister, welche vorgefertigte Unterweisungen bereitstellen oder Software-Anwendungen für die Organisation und Durchführung anbieten. Für Kleinst- und Kleinbetriebe sind diese Angebote jedoch zumeist deutlich zu kostenintensiv und zu komplex in der Anwendung.

Online unterweisen mit simwizz

simwizz ist für Kleinst- und Kleinunternehmen die einfachste Möglichkeit, Unterweisungsinhalte digital zu vermitteln und somit den gesetzlichen Unternehmerpflichten nachzukommen:

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Quellen:

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

 

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