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Mitarbeiterunterweisung Zahnarztpraxis

Mitarbeiterunterweisung in der Zahnarztpraxis – Was müssen Sie beachten?

Zum Arbeitsalltag in der Zahnarztpraxis gehört auch die regelmäßige Mitarbeiterunterweisung im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. In unserem Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Unterweisung.

Warum müssen Sie eine Mitarbeiterunterweisung in Ihrer Zahnarztpraxis durchführen?

Arbeitsschutzunterweisungen werden häufig unterschätzt, sind aber trotzdem sehr bedeutsam. Mehreren Studien zufolge – darunter bspw. Business Insider oder Annals of Internal Medicine – zählt der Beruf des Zahnarztes zu den obersten Plätzen gesundheitsgefährdender Jobs. Daher sollten der Schutz und die Sicherheit von Beschäftigten in der Zahnmedizin eine besonders große Rolle spielen.

Damit sich Mitarbeiter innerhalb der Zahnarztpraxis aber auch sicher verhalten können, müssen sie mögliche Gefahrenquellen überhaupt erst kennen. Hier kommen Mitarbeiterunterweisungen ins Spiel: Sie vermitteln den Angestellten wichtige Informationen, um Arbeitsunfällen vorzubeugen und die Gesundheit zu schützen. Zugleich sensibilisieren sie Mitarbeiter für verantwortungsvolles Handeln.

Unterweisungen sind Erläuterungen oder Anweisungen für ein sicheres Arbeitsumfeld aller Mitarbeiter, welche sich auf konkrete Arbeitsplätze bzw. Arbeitstätigkeiten beziehen.

Weiterhin sind Sicherheitsunterweisungen gesetzlich vorgeschrieben und somit eine Pflicht für jeden Arbeitgeber – ganz gleich aus welcher Branche. Das Arbeitsschutzgesetz, die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ als auch weitere Verordnungen (z. B. Betriebssicherheitsverordnung oder Gefahrstoffverordnung) gelten hier als rechtliche Vorgaben.

Allgemeine Informationen zur Mitarbeiterunterweisung in der Zahnarztpraxis: Wann? Durch wen? Und wie?

Sie glauben, eine pauschale Mitarbeiterunterweisung pro Jahr reicht vollkommen aus? Weit gefehlt! Es gibt zahlreiche Anlässe für eine Unterweisung: Neben der Neueinstellung von Beschäftigten erfordern auch veränderte Aufgabenfelder oder Arbeitsabläufe sowie die Einführung von neuen Arbeitsmitteln, -stoffen und -technologien eine entsprechende Unterweisung. Hat sich in der Zahnarztpraxis ein Arbeitsunfall ereignet oder wäre beinahe geschehen? Auch dann ist eine erneute Mitarbeiterunterweisung notwendig. Schließlich können ebenso neue Vorschriften für Schutzmaßnahmen ein Beweggrund sein.

Beachten Sie: Eine Erstunterweisung erfolgt immer vor Beginn der Arbeitstätigkeit und findet innerhalb der Arbeitszeit statt.

Unterweisungen, welche gleichbleibende Gefährdungen zur Grundlage haben, sollten mindestens einmal pro Jahr aufgefrischt werden. Andere Themen müssen je nach Arbeitsschutzvorschrift häufiger wiederholt werden. Jugendliche bilden eine Ausnahme, da alle Unterweisungsinhalte für sie halbjährlich stattfinden müssen.

Die genaue Form der Unterweisung gibt das Regelwerk nicht vor. Die Mitarbeiterunterweisung in der Zahnarztpraxis können Sie daher mündlich, schriftlich oder mit Hilfe digitaler Lösungen durchführen. Es reicht jedoch nicht aus, allen Beschäftigten einfach ein Informationsblatt auszuhändigen. Stattdessen sollten Sie überprüfen, ob die vermittelten Inhalte auch korrekt verstanden wurden. Hierzu eignen sich besonders digitale Unterweisungen mit kurzen, integrierten Verständniskontrollen.

Die Verantwortung für die Mitarbeiterunterweisung in der Zahnarztpraxis liegt stets beim Praxisinhaber. Dieser kann sich für die Umsetzung jedoch Hilfe holen. Voraussetzung ist, dass der zuständige Mitarbeiter fachkundig für Sicherheitsunterweisungen ist und die Festlegung seiner Aufgaben schriftlich erfasst wird.

Um nachzuweisen, dass der Inhaber der Zahnarztpraxis auch tatsächlich seiner Unterweisungspflicht nachgekommen ist, sollte jede Unterweisung schriftlich dokumentiert und der Nachweis aufbewahrt werden. Die Mitarbeiter sollten diese Dokumentation unterschreiben, um zu bestätigen, dass sie über Arbeitsschutzmaßnahmen belehrt wurden.

Welche Themen und Inhalte müssen Sie in einer Mitarbeiterunterweisung in der Zahnarztpraxis behandeln?

Entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes sollten Sie allgemeine Inhalte zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütung berücksichtigen. Hierzu zählen u. a. Gefahrenquellen, die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung sowie das Verhalten in Notfallsituationen. Wichtige Themen sind zudem Brandschutz, Erste Hilfe und Jugendarbeitsschutz.

Neben der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie Immunisierung (gemäß ArbMedVV) sollten Sie ebenso über die Gerätesicherheit, Betriebsmittel und elektrische Anlagen informieren (BetrSichV, MPBetreibV).

Weiterhin gehören auch spezifische Themen, die sich aus dem Arbeitsalltag in einer Zahnarztpraxis ergeben, zur Mitarbeiterunterweisung. Dies betrifft Hochfrequenzgeräte, Laser, Röntgenstrahlung sowie Strahlenschutz (RöV, OStrV, StrlSchG, StrlSchV). Der Umgang mit gefährlichen Stoffen (GefStoffV) und biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) oder die Entsorgung von Praxisabfällen sind ebenfalls wichtig.

Mitarbeiterunterweisung Zahnarztpraxis: Arbeitsalltag

Bedeutsam sind zudem Maßnahmen der Personal- und Praxishygiene (HygMedVO), zu der die Reinigung und Desinfektion von Geräten, Instrumenten sowie Arbeitsoberflächen zählen.

Abschließend sind auch Aspekte wie Arzneimittel, Medizinprodukte (MPBetreibV) oder Datenschutz und Schweigepflichten (StGB, BDSG) Bestandteil einer vollständigen Sicherheitsunterweisung. 

Hinweis: Unterweisungsinhalte, die zu einem Themenbereich gehören, können in einer Sammelunterweisung durchgeführt werden.

Digitale Unterweisungslösungen mittels Software oder App ermöglichen die individuelle und zeitlich flexible Bearbeitung für alle Beschäftigten. Mit regelmäßigen Mitarbeiterunterweisungen sorgen Sie nicht nur für ein geschütztes und motiviertes Praxispersonal, sondern gewährleisten damit auch umfassende Sicherheit für Ihre Patienten.

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Quellen:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o. J.): Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG). Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/BJNR124610996.html (Zugriffsdatum: 29.04.2021).

Statista/Medilico (2017): Die 5 Berufe, die Ihrer Gesundheit am stärksten schaden. Online verfügbar unter https://de.statista.com/infografik/6985/die-5-berufe-die-ihrer-gesundheit-am-staeksten-schaden/ (Zugriffsdatum: 29.04.2021).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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