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Erstunterweisung neuer Mitarbeiter: Neueinstellung

Erstunterweisung neuer Mitarbeiter

Bei einer Erstunterweisung neuer Mitarbeiter werden Berufsanfänger, Auszubildende oder auch berufserfahrene Neueinsteiger für Themen im Bereich Gesundheit und Sicherheit im Arbeitsalltag sensibilisiert. Sie sollen auf potentielle Gefahren im Unternehmen hingewiesen und über Schutz- und Präventionsmaßnahmen informiert werden.

Darum ist eine Erstunterweisung neuer Mitarbeiter notwendig

Gewohntermaßen bringen Veränderungen oder Erneuerungen der alltäglichen Betriebsprozesse eine ganze Menge an Risiken und Gefährdungen mit sich. Aus diesem Grund gilt generell: Erstunterweisungen müssen immer dann durchgeführt werden, wenn etwas neu ist.

Besonders Neueinstellungen von Beschäftigten bergen ein besonders hohes Risiko für Arbeitsunfälle. Egal ob es sich dabei um einen Auszubildenden, Leiharbeiter oder erfahrenen Arbeitnehmer handelt – die ersten Arbeitstage garantieren psychischen Stress für die jeweilige Person.

Neue Eindrücke müssen verarbeitet und ungewohnte betriebliche Abläufe verinnerlicht werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Neueinsteiger während dieser Eingewöhnungszeit unaufmerksam handelt und eine Gefahr nicht oder zu spät erkennt, ist besonders hoch. Statistiken zufolge ist nämlich die Anzahl an Arbeitsunfällen von Neueinsteigern deutlich höher, als die der „Routiniers“ eines Unternehmens.

Jeder zweite meldepflichtige Arbeitsunfall geschieht durch einen Mitarbeiter, der erst bis zu einem halben Jahr in diesem Unternehmen beschäftigt ist. Diese Arbeitsunfälle und die daraus resultierenden personellen sowie wirtschaftlichen Einbußen lassen sich durch eine systematische und gezielte Erstunterweisung neuer Mitarbeiter eindämmen.

Die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter ist Pflicht

Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eine Erstunterweisung neuer Mitarbeiter durchzuführen. § 12 ArbSchG Absatz 1 Satz 3 definiert die Notwendigkeit: 

"Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderung im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen."

Somit muss die Erstunterweisung durchgeführt werden, bevor der Beschäftigte zum ersten Mal seine Tätigkeit ausführt.

Die Verantwortung für die Durchführung der Erstunterweisung neuer Mitarbeiter trägt der Arbeitgeber. Dieser kann jedoch weitere Vorgesetzte (bspw. Abteilungs- und Teamleiter) mit der Durchführung beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass diese die Gefährdungen im betrieblichen Alltag kennen und über die nötigen Weisungsrechte verfügen. Insbesondere in Kleinstbetrieben ist eine Delegation der Aufgaben jedoch fast unmöglich.

Welche Inhalte müssen bei der Erstunterweisung neuer Mitarbeiter übermittelt werden

Die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil beinhaltet allgemeine Themen, welche generell dem Schutz und der Prävention vor Gefahren im Berufsalltag dienen. Grundlegende Verhaltensnormen und zwingende Maßnahmen bei Notfällen sollen hierbei geschult und ins Bewusstsein der neuen Mitarbeiter gerufen werden.

Im zweiten Teil sollten die neuen Mitarbeiter zusätzlich in arbeitsplatzspezifischen Themen unterwiesen werden. Diese werden letztlich vom Arbeitgeber bzw. vom Vorgesetzten selbst ausgewählt. Er entscheidet, welche Inhalte im Unternehmen oder für die auszuübende Tätigkeit wichtig bzw. notwendig sind.

Teil I einer Erstunterweisung neuer Mitarbeiter muss u. a. folgende Arbeitsschutz-Themen beinhalten:

  • lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Flucht- und Rettungswege im Betrieb
  • Verhalten im Brandfall
  • allgemeine Verhaltensvorschriften
  • Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz

Teil II (Arbeitsplatzspezifische Unterweisungen) kann u. a. folgende Schwerpunkte beinhalten:

  • Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung
  • sicheres und hygienisches Arbeiten
  • Umgang mit gefährlichen Stoffen
  • Nutzung von Kraftfahrzeugen
  • Umgang mit Arbeitsmitteln, Geräten oder technischen Anlagen

Zusätzlich sollte der Arbeitgeber immer ein offenes Ohr für seine Beschäftigten haben und Arbeitsabläufe aufmerksam beobachten. So kann er jederzeit Nachholbedarf erkennen und relevante Unterweisungsthemen ergänzen/aktualisieren.

Erstunterweisungen müssen dokumentiert werden

Auch bei der Erstunterweisung neuer Mitarbeiter gilt: Unterweisungen müssen gemäß DGUV Vorschrift 1 dokumentiert werden. Diese Dokumentation muss folgende Daten beinhalten:

  • Inhalte der Unterweisung
  • Datum der Unterweisung
  • Teilnahmebestätigung der unterwiesenen Mitarbeiter

Diese Unterlagen sollte der Arbeitgeber mindestens zwei Jahre aufbewahren, um das Nachkommen seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht jederzeit nachzuweisen zu können. Oftmals ist es gängige Praxis, nach einer jährlichen Präsenzveranstaltung die Unterschriftenliste rumgehen zu lassen. Empfehlenswert ist es jedoch, für jeden Mitarbeiter gesonderte Nachweise mit einer genauen Bezeichnung der jeweiligen Unterweisungen zu dokumentieren. Für Kleinstbetriebe bedeutet das einen erhöhten Aufwand und jede Menge Papierkram.

Erstunterweisung für Auszubildende und junge Mitarbeiter

Jugendliche gelten als besonders risikofreudig und agieren oftmals impulsiver und weniger bedacht als erfahrene Arbeitnehmer. Besonders aus diesem Grund ist es notwendig, diese für die Notwendigkeit von sicheren und präventiven Verhaltensnormen im Arbeitsalltag zu sensibilisieren. Vorgesetzte sollten als gutes Beispiel vorangehen und das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz verinnerlichen, vorleben und nach außen kommunizieren.

Der Arbeitgeber ist sogar laut § 29 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, den Jugendlichen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf Unfall- und Gesundheitsgefahren hinzuweisen und über geeignete Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahren zu informieren.

Erstunterweisung neuer Mitarbeiter: Auszubildende

Damit die Inhalte im Gedächtnis bleiben, sollten die Auszubildenden und Jugendlichen in angemessenen Zeitabständen wiederholt unterwiesen werden. Laut JArbSchG müssen Unterweisungen mindestens halbjährlich wiederholt werden.

Ort und Zeit der Erstunterweisung

Die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter kann ortsunabhängig durchgeführt werden. So können Erstunterweisungen, in Besprechungsräumen, direkt am Arbeitsplatz oder auch online von jedem beliebigen Ort aus erledigt werden. Speziell durch die Online-Unterweisung gehen für den Arbeitgeber sowie für die neuen Mitarbeiter einige Vorteile einher.

Mehr zum Thema online unterweisen finden Sie hier. Die verschiedenen Inhalte können einzeln oder aber auch in zusammengefasster Form vermittelt werden. Zu beachten ist hierbei, dass die Unterweisungen mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden müssen. Bei Minderjährigen Neueinsteigern müssen diese sogar mindestens halbjährlich wiederholt werden.

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