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Betriebliche Unterweisung Einzelhandel

Betriebliche Unterweisung Einzelhandel: Grundlagen und Themen im Überblick

Mit mehr als drei Millionen Beschäftigten ist der Einzelhandel eine der bedeutendsten Arbeitgeber-Branchen in Deutschland. Das ist Grund genug, den Arbeitsschutz im Einzelhandel nicht zu vernachlässigen. Zu den Werkzeugen der Arbeitssicherheit zählt dabei die Unterweisung der Mitarbeiter. In unserem Artikel haben wir alle Grundlagen und Themenfelder für die betriebliche Unterweisung Einzelhandel zusammengefasst.

Warum überhaupt eine betriebliche Unterweisung im Einzelhandel?

Vom Auspacken und Präsentieren der Produkte über die Beratung von Kunden bis hin zum Warentransport mittels Flurförderfahrzeugen: Die Tätigkeitsfelder im Einzelhandel sind alles andere als monoton. Angestellte sind hierbei hauptsächlich körperlichen Belastungen ausgesetzt, die im schlimmsten Fall zu gesundheitlichen Problemen führen können. Langes Stehen, das Heben und Tragen von Lasten sowie Sturz- und Stolperfallen im Verkaufs- oder Lagerbereich gehören zu den größten Gefahrenquellen. Neben diesen Herausforderungen ist es aber in erster Linie die Hektik des Alltagsgeschäftes, die der Auslöser für Arbeitsunfälle ist.

Hieran wird schnell deutlich: Arbeitssicherheit im Einzelhandel sollte in Hinblick auf die Gesundheit und Unfallfreiheit aller Mitarbeiter sehr ernst genommen werden. Die betriebliche Mitarbeiterunterweisung ist hierfür eine wichtige Arbeitsschutzmaßnahme in jedem Einzelhandelsunternehmen.

Eine effektive Unterweisung ist dabei genau auf die Arbeitsbedingungen der jeweiligen Position abgestimmt. Das ist nur logisch, denn: Ein Beschäftigter, der für die Kommissionierung von Waren im Lager zuständig ist, ist ganz anderen Risiken ausgesetzt, als ein Angestellter, der an der Kasse arbeitet. Um spezifische Gefahren zu erkennen, kommt die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage der Unterweisung ins Spiel.

Viele Einzelhändler sehen die Schulungsinhalte oftmals als logisch und alltäglich an. Doch die Annahme, jeder Mitarbeiter habe von relevanten Sicherheitsvorkehrungen schon einmal gehört, kann schnell fatale Folgen haben. Die betriebliche Unterweisung Einzelhandel und regelmäßige Wiederholungen sensibilisieren alle Angestellten umfassend für den Arbeitsschutz.

Betriebliche Unterweisung Einzelhandel Lager

Grundlagen für die Einzelhandel-Unterweisung

Bei der Unterweisung kommt es darauf an, Anweisungen und Erklärungen zum Arbeitsplatz und den zugehörigen Tätigkeiten zu geben. Beschäftigte sollen durch eine Schulung im Rahmen der Arbeitssicherheit also die größten Risiken im Einzelhandelsgeschäft kennen und Ihnen wirksam vorbeugen. Wichtig ist es daher, konkrete Verhaltenshinweise in verständlicher Form zu vermitteln. Die Protokollierung jeder betrieblichen Unterweisung ist dabei Voraussetzung, um auch im Einzelhandel Rechtssicherheit zu erlangen. Immerhin sind Unterweisungen durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) rechtlich vorgeschrieben.

Wer annimmt, dass eine betriebliche Unterweisung pro Jahr im Einzelhandel ausreicht, der irrt sich. Zwar müssen alle Unternehmen ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich unterweisen, jedoch gibt es viele Anlässe, die eine erneute Schulung notwendig machen. Das gilt z. B. bei der Einstellung von neuen Angestellten oder bei Veränderungen von Arbeitsabläufen und -tätigkeiten. Ebenso ist es nach (Beinahe-)Unfällen Zeit, die Unterweisung erneut aufzufrischen. Regelmäßige Wiederholungen müssen also auch im Einzelhandel eingeplant werden.   

Die betriebliche Unterweisung Einzelhandel lässt sich sowohl vor Ort als auch mit Hilfe elektronischer Medien durchführen. Wichtige Lerneinheiten können Mitarbeiter dann unabhängig vom Arbeitsplatz und in einem für sie passenden Zeitfenster selbstständig vornehmen. Dies ist nicht nur am Computer, sondern mit simwizz auch direkt per App möglich. Dennoch sollte stets ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Gleichzeitig bietet es sich auch an, die erlangten Kenntnisse mit Hilfe eines kurzen Verständnistestes zu überprüfen.

Bei einigen Inhalten müssen Beschäftigte aber die Gegebenheiten vor Ort oder die Verwendung spezieller Arbeitsgeräte kennen. In diesem Fall ist natürlich nur eine persönliche Unterweisung zielführend.

Betriebliche Unterweisung Einzelhandel erklären

Unabhängig davon, für welche Unterweisungsform sich Einzelhändler entscheiden: Angestellte und Führungskräfte sollten sich immer vergewissern, dass alle Mitarbeiter die Lerninhalte verstanden haben.

Themen für die betriebliche Unterweisung Einzelhandel

Wer bei der betrieblichen Unterweisung Einzelhandel zuerst an Themen wie Warenlagerung oder Kundenumgang denkt, liegt grundsätzlich richtig. Viele Unternehmen vergessen aber, dass es zunächst ganz allgemeine Themen sind, die ihren Mitarbeitern im Ernstfall helfen. Hierzu zählen vor allem das korrekte Verhalten im Notfall, Erste-Hilfe-Maßnahmen oder das Melden von Unfällen. Aber auch Maßnahmen zum Brandschutz und zur Brandbekämpfung sowie Flucht- und Rettungswege sollten grundlegend vermittelt werden. Weiterhin bietet es sich ebenfalls an, die Beschäftigten über allgemeine betriebliche Verhaltensregeln zu informieren.

Darüber hinaus gibt es natürlich eine Vielzahl an spezifischen Themen, die vom Aufgabengebiet der Beschäftigten abhängen. Wichtig sind bspw. Informationen zum Wareneingang oder der sicheren Lagerung und Präsentation von Produkten. Neben dem Umgang mit Leitern und Tritten sowie dem korrekten Heben und Tragen von Gegenständen stellen auch Hinweise zum Stolpern, Rutschen und Stürzen notwendige Unterweisungsinhalte dar.

Um körperlichen Problemen vorzubeugen, müssen Mitarbeiter auch zu Sitz- und Steharbeitsplätzen, wie z. B. dem ergonomischen Arbeiten an der Kasse, unterwiesen werden. In diesem Zusammenhang ist ebenso der Umgang mit Rollcontainern, Paletten, Hubwagen oder anderen Arbeitsgeräten als Thema zu nennen. Unternehmen sollten dabei nicht vergessen, dass auch psychische Belastungen im Arbeitsalltag Bestandteil einer umfassenden Schulung sind.  

Weitere Themen einer betrieblichen Unterweisung Einzelhandel haben wir nachfolgend zusammengefasst (Auszug):

  • Konflikte im Kundenkontakt
  • Verwendung von Geräten zur Diebstahlsicherung (elektronische Artikelsicherungssysteme – EAS)
  • Umgang mit Zahlungsmitteln
  • Verhalten bei Diebstahl, Raubüberfallen und Gewalt
  • Hautschutz und Arbeitshygiene, z. B. im Kontakt mit Lebensmitteln
  • Umgang mit Gefahrstoffen z. B. Reinigungsmitteln, Benzin, Druckgasdosen oder Feuerwerksverkauf

Unser Tipp für Sie:
Ausführliche Informationen zur Arbeitssicherheit im Einzelhandel, Begleitmaterial zu verschiedenen Themen sowie Tipps und Hilfen finden Sie auch in der DGUV Regel 108-601 für die Branche Einzelhandel.

Zusammenfassend können Einzelhändler die Arbeitssicherheit in ihrem Geschäft deutlich steigern, indem sie ihre Angestellten regelmäßig unterweisen. Dies gelingt besonders gut, wenn sie ihre Beschäftigten in die Schulungen einbeziehen, bspw. durch digitale Lösungen. Die betriebliche Unterweisung Einzelhandel sorgt somit nicht nur für mehr Aufmerksamkeit im Arbeitsalltag, sondern trägt auch zur Motivation der Mitarbeiter bei.

Betriebliche Unterweisung Einzelhandel mit simwizz

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Quellen:

Berufsgenossenschaft Handel & Warenlogistik (BGHW, o. J.): Unterweisungen. Online verfügbar unter https://www.bghw.de/was-sie-im-arbeitsschutz-beachten-muessen/unterweisungen (Abgerufen am 25.10.2021).

DGUV (2019): DGUV Regel 108-601. Branche Einzelhandel. Online verfügbar unter https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3264 (Abgerufen am 25.10.2021).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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