Skip to content
Arbeitsschutzbelehrung Büro

Arbeitsschutzbelehrung „Büro“: Warum die Unterweisung wichtig ist

Sie fragen sich, was Arbeitssicherheit mit Büroarbeit zu tun hat? Immerhin wird im Büro weder mit Chemikalien oder Lasten noch mit gefährlichen Maschinen gearbeitet. Allerdings werden Büroarbeitsplätze häufig unterschätzt, denn auch hier ist ein umfassender Arbeits- und Gesundheitsschutz wichtig. Um diesen zu gewährleisten, kommt die Arbeitsschutzbelehrung „Büro“ zum Einsatz. In unserem Beitrag erfahren Sie, warum auch die Unterweisung für den Büroarbeitsplatz bedeutsam ist und welche Themen Sie darin behandeln sollten.

Warum ist die Unterweisung „Büroarbeitsplatz“ wichtig?

Arbeitssicherheit hat nicht nur in handwerklichen sowie industriellen Branchen oberste Priorität ­– sie ist ebenso im Büro Voraussetzung für geschützte und gesunde Mitarbeiter. Schwerwiegende Unfälle bei der Büroarbeit sind eher eine Seltenheit – einer der Gründe, warum Arbeitsschutz-Maßnahmen im Büro bei vielen Betrieben häufig wenig Aufmerksamkeit erhalten. Aber auch bei Stürzen durch Computerkabel oder Schnittverletzungen am Papier handelt es sich um Arbeitsunfälle, die ernst genommen werden müssen.

Außerdem ergeben sich durch die dauerhaft sitzende Tätigkeit zahlreiche Gesundheitsrisiken. Hierzu gehören vor allem Muskelverspannungen oder Kopf- und Rückenschmerzen durch eine falsche Haltung sowie brennende Augen aufgrund langer Arbeitszeiten am Computer. Damit es gar nicht erst zum Ernstfall kommt, ist eine umfassende Arbeitsschutzbelehrung auch hier wichtig.

Die Arbeitsschutzunterweisung „Büro“ thematisiert, wie diesen gesundheitlichen Belastungen vorgebeugt werden kann. Dafür müssen natürlich ebenso Gefährdungen durch die Bildschirmarbeit berücksichtigt werden, die in den meisten Fällen ein wichtiger Bestandteil von Büroarbeitsplätzen ist.

Es gehört zu den grundlegenden Pflichten jedes Unternehmers, Gefahrenquellen für seine Mitarbeiter zu ermitteln sowie entsprechende Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen sowie Unterweisungen bilden daher die Grundsäulen der Arbeitssicherheit in jedem Betrieb.

Säulen der Arbeitsschutzbelehrung

Welche Themen müssen Sie in der Arbeitsschutzbelehrung „Büro“ behandeln?

In erster Linie müssen Beschäftigte in der Unterweisung „Büroarbeitsplatz“ darüber informiert werden, wie sie Arbeitsmittel korrekt verwenden. Das bedeutet, dass vor allem die passende Einstellung des Bürostuhls oder die richtige Anordnung von Bildschirm und Tastatur vermittelt werden müssen. Daneben gehören auch Themen wie dynamisches Sitzen oder der Umgang mit erforderlicher Software zum Unterweisungsumfang.

Die vermittelten Inhalte müssen zugleich den rechtlichen Anforderungen zur Büroarbeitsplatzgestaltung entsprechen. Außerdem gibt es noch eine Vielzahl an Themen für die Arbeitsschutzbelehrung „Büro“, die Ihre Mitarbeiter beachten müssen. Dazu zählen z. B. (Auszug):

  • Richtiges Sitzen: ergonomische Sitz- und Arbeitspositionen
  • Einrichten des Schreibtischs: korrekte Aufstellung, Einstellung sowie Positionierung von Bildschirm, Maus und Tastatur
  • Alleinarbeit im Büro: Besonderheiten, Verhaltensrichtlinien, Meldesysteme
  • Beleuchtung und Raumluft: richtiges Lüften, notwendige Lichtbedingungen
  • Energie sparen im Büro: Energiesparmodus von Geräten, Energiesparmaßnahmen im Arbeitsalltag
  • Prüfung von Arbeitsmitteln: Kontrolle der Funktionalität von elektrischen Geräten und Anlagen wie bspw. Leitern, Papierschneidemaschinen, Druckern etc.
  • Arbeit im Homeoffice: Einrichtung des Heimarbeitsplatzes, wichtige Richtlinien

Hinweis: Neben spezifischen Inhalten, die auf die Arbeitstätigkeiten im Büro abgestimmt sind, müssen Sie im Rahmen der allgemeinen Sicherheitsunterweisung auch allgemeingültige Themen behandeln. Informieren Sie Ihre Angestellten daher unbedingt auch über Erste-Hilfe-Maßnahmen, das Verhalten im Not- und Brandfall sowie Brandschutz-Maßnahmen.

Was müssen Sie bei der Durchführung der Unterweisung „Büroarbeitsplatz“ beachten?

Wenn Sie die Arbeitsschutzbelehrung „Büro“ durchführen, dann sollten Sie einige rechtliche Vorgaben berücksichtigen. Immerhin trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit seiner Angestellten und ist gleichzeitig auch dazu verpflichtet, gesetzliche Vorschriften für Büroarbeitsplätze einzuhalten.

Aber auch Ihre Beschäftigten haben eine Mitwirkungspflicht an Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Das bedeutet, dass sie grundlegende Sicherheitsrichtlinien im Unternehmen kennen und diese einhalten müssen. Besonders wichtig ist außerdem, dass Sie die Unterweisung „Büroarbeitsplatz“ vor Arbeitsbeginn eines neuen Beschäftigten vornehmen. 

Weiterhin muss eine Erstunterweisung immer dann stattfinden, wenn neue Arbeitstechniken oder -geräte im Büro eingeführt werden oder wenn sich neuartige Gefährdungen ergeben. Nicht zu vergessen sind in diesem Zusammenhang auch Wiederholungsunterweisungen, die regelmäßig und mindestens einmal jährlich durchzuführen sind.

Abschließend sollten Sie auch daran denken, Ihre Arbeitsschutzbelehrung zum Thema „Büro“ zu dokumentieren und von allen Teilnehmenden unterschreiben zu lassen. Dies ist nicht nur aus rechtlicher Sicht entscheidend, sondern auch innerhalb des Betriebes notwendig, damit Sie den Überblick über durchgeführte Sicherheitsunterweisungen behalten.

Arbeitsschutzbelehrung Büro

Übrigens: Es spielt keine Rolle, ob Sie die Arbeitsschutzbelehrung „Büro“ mit Hilfe einer Präsenzveranstaltung oder in digitaler Form durchführen. Um Zeit und Aufwand zu sparen, empfiehlt es sich, dass Ihre Mitarbeiter die Unterweisung flexibel am Bildschirm oder per App am Smartphone vornehmen.

Unterweisung „Büroarbeitsplatz“ mit simwizz

simwizz ist für Kleinst- und Kleinunternehmen die einfachste Möglichkeit, Unterweisungsinhalte digital zu vermitteln und somit den gesetzlichen Unternehmerpflichten nachzukommen:

Mit simwizz sind Sie auf der sicheren Seite!

Quellen:

BGN (o. J.): 5 Unterweisung und Mitwirkung der Beschäftigten. Online verfügbar unter https://www.bgn-branchenwissen.de/daten/dguv/215_410/5.htm (Abgerufen am 05.10.2021).

BGHM (o. J.): Büro- und Bildschirmarbeit. Online verfügbar unter https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/bibliothek/buero-und-bildschirmarbeit (Abgerufen am 05.10.2021).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

Teile diesen Beitrag

Ähnliche Beiträge

simwizz ist ein Produkt aus dem Hause domeba